AGB
Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge. Durch Auftragserteilung bzw. Annahme der Ware erkennt der Käufer auf jeden Fall die Geltung dieser Bedingungen an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als abgelehnt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen und doch den Vertrag erfüllen.
Aufträge und mündliche oder fernmündliche Abreden sind für uns erst dann verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Auftragsbestätigung
Mit der Auftragserteilung oder der Annahme der Lieferung erkennt der Käufer die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen an.
Alle Vereinbarungen - auch Abänderungen oder Ergänzungen - bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.
Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Im übrigen gelten die verbindlichen Aufträge des Käufers. Sie gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen anderweitige Mitteilung durch den Lieferer ergeht.
Erhält der Lieferer nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, so kann der Lieferer entweder die Lieferung von vorheriger Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen, oder vom Vertrag zurücktreten.
Stornierung. Rücktritt. Rücklieferungen
\"Unfrei\" verschickte Sendungen können von uns grundsätzlich nicht angenommen werden.
Bei für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Für den Kunden restaurierte Antiquitäten sind vom Recht der Rückgabe ausgeschlossen.
Preise
Die Preise gelten ab Sitz des Lieferers zzgl. MwSt.
Lieferung
Ab einem Auftragswert von 180 € netto liefern wir versandkostenfrei. Bei Entgeltminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen.
Bei einer schuldhaften Terminüberschreitung ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Voraussetzung ist eine Nachfristsetzung von zwei Wochen.
Ist Abholung vereinbart, so hat die Abnahme der Kaufgegenstände am verbindlich vereinbarten Abnahmetag oder - soweit ein solcher nicht vereinbart worden ist - innerhalb von 7 Tagen seit Eingang der Bereitstellungsmitteilung zu erfolgen.
Lieferzeit und Lieferbehinderung
Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt dem Lieferer vorbehalten.
Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer schwerwiegender Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichgültig ob im Betrieb des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten - insbesondere behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe und anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne daß der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.
Für Aufträge, für die keine feste Lieferzeit bestätigt werden kann, gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Lieferfrist von 7 Tagen.
Gewährleistung
Es wird eine Gewährleistung übernommen, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursachen im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben.
Gewähr geleistet wird nicht für Sonderanfertigungen, die nach Angaben oder Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers hergestellt werden, soweit Mängel auf diesen Angaben oder Konstruktionsunterlagen beruhen.
Die Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden dem Lieferer oder seinem Beauftragten schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück soll möglichst umgehend aus der Benutzung gezogen werden.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräussert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer selber eigenmächtig Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat.
Mängelrüge
Beanstandungen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung dem Lieferer schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind dem jeweiligen Transportunternehmen bei Warenannahme anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form, sowie nicht behebbare z. B. in der Natur des Materials liegende Farbabweichungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
Beanstandungen versteckter Mängel sind innerhalb von einer Woche nach eintreffen der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten.
Dem Käufer steht das Recht zur Wandlung nur dann zu, wenn der Lieferer bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlässt oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt.
Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis des Lieferers erfolgen und gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Lieferanten.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferer (nach Mahnung) berechtigt, auch ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich Zug und Zug, also Ware gegen Geld bzw. gegen Vorkasse durch Banküberweisung, Zahlung per Kreditkarte, oder Einzug.
Unwirksamkeit
Wenn irgendmöglich, tritt anstelle einer unwirksamen Regelung eine solche, die unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Falls Regelungen dieser Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht in allen Ländern anwendbar sind, berührt das nicht ihre Gültigkeit in den übrigen Ländern.
Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der änderungen gem. Ziffer 18.1 oder etwaiger hilfsweise geltender gesetzlicher Vorschriften eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Datenschutz
Die Kundendaten werden im Rahmen der Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung sowie zur vereinfachten Abwicklung zukünftiger Aufträge (vom Internet aus nicht zugänglich) gespeichert. Unter keinen Umständen erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte.
Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht zur Nutzung seiner Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen), des weiteren ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an info@schikkus.de oder rufen Sie uns an (030) 364 07 70.
Sollen personenbezogene Daten, weiter als zur zweckbezogenen Durchführung des Vertrages unbedingt nötig, genutzt werden, wird von dem Betroffenen eine entsprechende, ausdrückliche Ermächtigung eingeholt.
Copyright
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